Widerrufsbelehrung & AGB
Rechtliche Informationen für Dienstleistungsaufträge von Franz Entrümpelung
A. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Diese Widerrufsbelehrung gilt für Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn ein Vertrag im Fernabsatz, zum Beispiel per Telefon, E-Mail, Kontaktformular, WhatsApp oder online, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird.
1. Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen bzw. vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Juan Ali, Laxenburger Straße 203-217/26/6, 1100 Wien, Österreich, Telefon: +43 681 10793712, E-Mail: office@franz-entrumpelung.at, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür können Sie das unten angeführte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung werden Ihnen keine Entgelte berechnet.
3. Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Wenn Sie ausdrücklich verlangen, dass wir mit der Dienstleistung bereits während der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen, und wir mit der Ausführung beginnen, können Sie im Fall eines späteren Widerrufs verpflichtet sein, einen angemessenen anteiligen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu bezahlen.
Wurde die Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erbracht, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben, und haben Sie vor Beginn der Leistung zur Kenntnis genommen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren, kann das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung erlöschen.
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, Angebote und Verträge im Zusammenhang mit dem Markenauftritt Franz Entrümpelung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.
2. Anbieter und Vertragspartner
Franz Entrümpelung ist ein Markenauftritt von Juan Ali. Vertragspartner, rechtlicher Betreiber und gewerberechtlich verantwortliche Person ist Juan Ali, Laxenburger Straße 203-217/26/6, 1100 Wien, Österreich. Kontakt: +43 681 10793712, office@franz-entrumpelung.at.
3. Leistungen
Die Leistungen umfassen insbesondere Entrümpelungen, Räumungen von Wohnungen, Häusern, Kellern, Dachböden, Garagen, Lagerräumen, Büros und Betriebsflächen, Haushaltsauflösungen, Betriebs- und Büroauflösungen, Entfernung wertlosen Gutes, Abtransport, Entsorgung, einfache Reinigungsarbeiten, besenreine Übergaben sowie Hausbetreuung und einfache objektbezogene Wartungstätigkeiten im Rahmen der bestehenden Gewerbeberechtigungen.
4. Anfrage, Besichtigung und Angebot
Anfragen können telefonisch, per E-Mail, über die Website, per Kontaktformular, WhatsApp oder auf sonstigem Weg gestellt werden. Zur Einschätzung des Aufwandes können Fotos, Videos, Objektangaben oder eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich sein. Ein Angebot basiert auf den vom Kunden bekanntgegebenen Informationen und auf dem zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbaren Aufwand. Die Anfrage und ein erstes Angebot sind unverbindlich; eine Vor-Ort-Besichtigung ist nur dann kostenpflichtig, wenn dies vorab ausdrücklich vereinbart wird.
5. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt oder einen Auftrag ausdrücklich bestätigt und der Anbieter diese Annahme bestätigt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Die Bestätigung kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch, per Nachrichtendienst oder mündlich erfolgen, sofern gesetzlich nichts anderes erforderlich ist.
6. Preise und Zusatzkosten
Preise können pauschal, nach Aufwand, nach Volumen, nach Arbeitszeit, nach Transport- oder Entsorgungsaufwand oder in einer Kombination daraus vereinbart werden. Zusatzkosten können insbesondere entstehen bei erschwertem Zugang, fehlendem Lift, langen Tragewegen, Parkgebühren, Halteverbotszonen, besonders schweren Gegenständen, Sondermüll, kurzfristigen Änderungen, nicht bekanntgegebenen Umständen oder Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen. Zusatzkosten werden nach Möglichkeit vor Durchführung bekanntgegeben.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat alle für die Leistung erforderlichen Informationen vollständig und richtig bekanntzugeben. Dazu gehören insbesondere Zugangsmöglichkeiten, Stockwerk, Liftverfügbarkeit, Park- und Ladezonen, besondere Gefahren, Menge und Art der zu entfernenden Gegenstände, vorhandene Schlüssel, Hausordnungen sowie Umstände, die den Aufwand beeinflussen können. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Einsatzort zum vereinbarten Termin zugänglich ist.
8. Berechtigung zur Beauftragung
Der Kunde bestätigt, zur Beauftragung der Leistungen berechtigt zu sein, beispielsweise als Eigentümer, Mieter, Erbe, Hausverwalter, bevollmächtigte Person oder sonst zur Verfügung berechtigte Person. Der Kunde hält den Anbieter schad- und klaglos, wenn Ansprüche Dritter daraus entstehen, dass der Kunde nicht zur Beauftragung oder Herausgabe von Gegenständen berechtigt war.
9. Durchführung der Arbeiten
Die Arbeiten werden fachgerecht, sorgfältig und nach Maßgabe der vereinbarten Leistungen durchgeführt. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, Entsorgungs- oder Transportpartner einzusetzen. Zeitangaben sind grundsätzlich unverbindlich, sofern kein Fixtermin ausdrücklich vereinbart wurde. Unvorhersehbare Umstände, Verkehr, Wetter, behördliche Vorgaben, technische Probleme oder zusätzliche Mengen können die Dauer beeinflussen.
10. Entsorgung und ausgeschlossene Gegenstände
Die Entsorgung erfolgt nach Möglichkeit ordnungsgemäß über geeignete Sammelstellen, Recyclinghöfe, Deponien, Entsorgungsbetriebe oder Kooperationspartner. Gefährliche Stoffe wie Asbest, Chemikalien, Lacke, Farben, Lösungsmittel, Gasflaschen, Feuerwerkskörper, Waffen, Munition, medizinische Abfälle, kontaminierte Materialien oder sonstige gefährliche Stoffe sind vorab bekanntzugeben und werden nur nach gesonderter Vereinbarung sowie im gesetzlich zulässigen Rahmen behandelt. Werden solche Gegenstände erst während der Arbeiten entdeckt, können zusätzliche Kosten entstehen oder die Leistung insoweit abgelehnt werden.
11. Wertgegenstände, Dokumente und persönliche Gegenstände
Der Kunde hat vor Beginn der Arbeiten sicherzustellen, dass Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, wichtige Unterlagen, persönliche Dokumente, Datenträger und Gegenstände mit besonderem ideellem Wert entfernt oder klar gekennzeichnet werden. Offensichtlich werthaltige oder wichtige Gegenstände, die während der Arbeiten gefunden werden, werden nach Möglichkeit dem Kunden übergeben oder zur Abholung bereitgestellt. Für nicht erkennbare Wertgegenstände oder nicht gekennzeichnete Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
12. Termine und Terminverschiebungen
Vereinbarte Termine sind von beiden Seiten einzuhalten. Sollte ein Termin aus wichtigem Grund nicht eingehalten werden können, ist die andere Partei unverzüglich zu informieren. Bei kurzfristigen Terminverschiebungen durch den Kunden können bereits entstandene Kosten, Wartezeiten oder frustrierte Aufwendungen verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
13. Stornierung durch den Kunden
Eine Stornierung soll so früh wie möglich bekanntgegeben werden. Bei kurzfristiger Stornierung, insbesondere wenn bereits Personal, Fahrzeuge, Entsorgungskapazitäten, Halteverbotszonen oder sonstige Vorleistungen organisiert wurden, können die tatsächlich entstandenen Kosten oder eine angemessene Stornogebühr verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
14. Zahlung und Fälligkeit
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Zahlung unmittelbar nach Leistungserbringung fällig. Möglich sind insbesondere Barzahlung, Überweisung oder Zahlung auf Rechnung, soweit dies vereinbart wurde. Bei größeren Aufträgen, kurzfristigen Einsätzen oder besonderen Vorleistungen kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.
15. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen sowie notwendige und zweckmäßige Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten im gesetzlich zulässigen Ausmaß verrechnet werden. Offene Beträge sind unverzüglich nach Mahnung zu begleichen.
16. Haftung
Der Anbieter haftet für Schäden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
17. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Kunde hat erkennbare Mängel oder Beanstandungen möglichst rasch nach Leistungserbringung mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Verbesserung erfolgen kann. Rechte von Verbrauchern werden dadurch nicht eingeschränkt.
18. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden zur Bearbeitung von Anfragen, Angebotserstellung, Terminvereinbarung, Auftragsabwicklung, Rechnungslegung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von Franz Entrümpelung.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Für Unternehmer wird als Gerichtsstand, soweit zulässig, das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
20. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Vereinbarung zwischen den Parteien, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.


